Risikolebensversicherung - Vergleich

Risikolebensversicherung vergleichen

Waage symbolisiert Vergleich

Mit unserem Vergleich können Sie Tarif- und Zahlbeiträge zu Risikolebensversicherungen online berechnen – kostenlos und anonym. So können Sie die Angebote der verschiedenen Gesellschaften vergleichen und den optimalen Tarif finden. Alle berechneten Beiträge gelten für Personen mit normalen Gesundheits- und Freizeitrisiken.

Derzeit haben Sie vermutlich noch einen guten Gesundheitszustand. Wählen Sie deshalb gleich eine ausreichend lange Versicherungsdauer – auch wenn die Kosten dadurch steigen. Wollen Sie nach Ablauf einer zu kurz abgeschlossenen Risikolebensversicherung eine neue beantragen, müssen Sie erneut Gesundheitsfragen beantworten. Dann kann der Schutz wesentlich teurer oder sogar unmöglich werden. Denn bei vielen Vorerkrankungen fordern Versicherer hohe Risikozuschläge oder lehnen den Antrag komplett ab.

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Wozu dient eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung (RLV) zahlt einen vereinbarten Geldbetrag (Versicherungssumme) an den Bezugsberechtigten, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer stirbt – egal, ob infolge einer Krankheit oder eines Unfalls. Bei unverhofftem Ableben des Versicherten können damit nahe Angehörige, Freunde, Bekannte oder auch Geschäftspartner zumindest finanziell abgesichert werden. Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss wird jedoch von den meisten Anbietern ausgeschlossen.

Eine Risikolebensversicherung ist immer dann richtig, wenn für den Todesfall eine hohe Leistung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand vereinbart werden soll. Sie ist wichtig zur finanziellen Absicherung der Familie, falls ein Elternteil verstirbt – und unverzichtbar zur Absicherung von Darlehen; z. B. für Eigenheime, Eigentumswohnungen oder gewerblich aufgenommene Kredite.

Die Risikolebensversicherung kann auch für Geschäftspartner sinnvoll sein. Droht bei Tod eines Partners ein temporärer Umsatzeinbruch, kann so der Fortbestand des Betriebes, der Praxis oder der Kanzlei vorerst gesichert werden.

Versicherungstechnisch handelt es sich um eine private Summenversicherung. Sie können also ohne Bedenken mehrere Versicherungen mit unterschiedlichen Summen und Laufzeiten auf das Leben ein und derselben Person abschließen – auch bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Naheliegend wäre beispielsweise eine Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme zur Absicherung der Familie und die zweite mit annuitätisch fallender Summe als Sicherheit für ein Baudarlehen.

Vergleich Risikolebensversicherung vs. kapitalbildende Lebensversicherung

Der Beitrag zur Risikolebensversicherung enthält keinen Sparanteil. Deshalb leistet sie nur im Todesfall. Endet der Vertrag ohne Versicherungsfall, erfolgt keine Auszahlung. Damit ist diese Form der Lebensversicherung nur zur Vorsorge von Hinterbliebenen geeignet – keinesfalls für die eigene Altersvorsorge.

Bei einer Kapitallebensversicherung enthält der Beitrag zusätzlich auch einen Sparanteil. Dadurch ist der Beitrag zwar deutlich höher. Nach Ablauf der vereinbarten Dauer erfolgt eine Auszahlung aber auch dann, wenn kein Versicherungsfall eingetreten ist. Hohe Versicherungssummen lassen sich damit aber nur schwer realisieren.

Vor- und Nachteile einer Risikolebensversicherung

Vorteile

  • preiswerteste Versicherung zur Hinterbliebenen-Vorsorge
  • niedrigste Beiträge – selbst bei hohen Versicherungssummen
  • Überschüsse reduzieren den Zahlbeitrag zusätzlich
  • frei wählbare Dauer der Versicherung
  • dem Bedarf anpassbare Todesfallsumme (konstant, linear fallend, annuitätisch fallend)

Nachteile

  • keine Auszahlungen, wenn der Vertrag zum Ende der Laufzeit ohne Leistungsfall ausläuft
  • häufig Risikozuschläge für Raucher und Personen mit risikobehafteten Hobbys
  • für den Abschluss ist eine Gesundheits- und Risikoprüfung erforderlich
  • schwere Vorerkrankungen können den Abschluss unmöglich machen

Wovon ist der Beitrag abhängig?

Anfängliche Versicherungssumme und ihr Verlauf in den einzelnen Jahren beeinflussen den Beitrag entscheidend. Ein konstanter Todesfallschutz von Beginn bis Ende ist teurer, als eine von Jahr zu Jahr fallende Todesfallsumme.

Soll die Risikolebensversicherung ausschließlich ein Darlehen absichern, ist es sinnvoll, die versicherte Summe der jährlich geringeren Darlehensrestschuld anzupassen. Damit können Sie einige Euro sparen. Unser Vergleich kann solche Risikolebensversicherungen mit annuitätisch fallender Versicherungssumme derzeit noch nicht berücksichtigen. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot und senden es Ihnen per E-Mail zu.

Eine längere Versicherungsdauer kostet mehr Geld. Trotzdem sollten Sie die Laufzeit keinesfalls zu kurz vereinbaren. Denn müssen Sie in 10 oder 15 Jahren eine eine neue Risikolebensversicherung beantragen, wird eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Haben sich in der Zwischenzeit bestimmte Vorerkrankungen eingestellt, wird der Abschluss nur noch mit Risikozuschlägen möglich oder auch unmöglich.

Besser ist es, die Risiko-LV in jungen und gesunden Jahren mit ausreichender Dauer zu vereinbaren!

Je später eine Risikolebensversicherung abgeschlossen ist, desto teurer wird sie. Entscheidend hierfür ist das versicherungstechnische Eintrittsalter. Viele RLV-Anbieter berechnen dies aus dem Jahr des Vertragsbeginns minus dem Geburtsjahr.

Dann ist es preiswerter, die Risiko-LV im Dezember eines Jahres beginnen zu lassen als im Januar des Folgejahres!

Viele Versicherer bemessen den Beitrag zur Risikolebensversicherung anhand des ausgeübten Berufs. Bei diesen Gesellschaften müssen beispielsweise Handwerker und körperlich Tätige mehr bezahlen als Bürofachkräfte. Daher fragen wir mit unserem Vergleich auch den ausgeübten Beruf ab.

Nur wenige Versicherungsgesellschaften verzichten noch auf eine Berufsgruppendifferenzierung.

Rauchen ist gesundheitsschädlich und verkürzt (statistisch gesehen) das Leben. Folglich bieten die Versicherer preiswertere Tarife für Nichtraucher an. Wer jedoch ausschließlich Pfeife, Zigarren oder Zigarillos raucht (aber keine einzige Zigarette), wird von einzelnen Gesellschaften in einen ebenfalls günstigen Nicht-Zigarettenraucher-Tarif eingestuft. Aus diesem Grund unterscheidet unser Vergleich zur Risikolebensversicherung zwischen

  • Nichtraucher,
  • ausschließlichem Pfeifen-, Zigarren- oder Zigarilloraucher und
  • Raucher.

Einige Anbieter sehen im Motorrad- oder Quadfahren ein erhöhtes Risiko und erheben für solche Freizeitrisiken Zuschläge. Diese Risikozuschläge berücksichtigt unser Vergleich.

Komplizierter wird es bei risikobehafteten Hobbys, wie zum Beispiel:

  • Autosport,
  • Bergsport,
  • Flugsport,
  • Fun-/Extremsportsport,
  • Kampfsport,
  • Motorradsport,
  • Reitsport,
  • Tauchsport,
  • Wassersport und
  • Wintersport.

Bei derartigen Freizeitbeschäftigen werden meist noch zusätzliche Angaben benötigt, um einen individuellen Risikozuschlag zu ermitteln. Bei extremen Freizeitrisiken können Versicherer Ihren Antrags auch ablehnen.

Sind Sie bereits versichert und beginnen erst während der Vertragslaufzeit mit einem risikobehafteten Hobby, müssen Sie dies nicht nachmelden – es sei denn, dies wird in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich gefordert.

Im Antrag auf Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Sie umfangreiche Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.

Stellt sich bei der anschließenden Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko wegen erlittener Vorerkrankungen heraus, kann der Versicherer Ihnen ein vom Antrag abweichendes Angebot mit individuellem Risikozuschlag unterbreiten oder Ihren Antrag ablehnen.

Derartige individuelle Risikozuschläge kann kein Versicherungsvergleich berücksichtigen. Bei der Berechnung der Beiträge gehen wir immer von einem normalen gesundheitlichen Zustand aus.

Nichtraucher-Zeichen

Vom Nichtraucher zum Raucher

Wer seine Risikolebensversicherung als Nichtraucher abschließt und während der Laufzeit (wieder) zum Raucher wird, muss dies bei fast allen Versicherern nachmelden. Die Weiterversicherung erfolgt dann im teureren Rauchertarif.

Kommen Sie dieser Anzeigepflicht nicht nach, kann ein Versicherer im Versicherungsfall Leistungen kürzen oder verweigern.

Unser Tipp: Vergleichen Sie auch den Tarifbeitrag!

Unser Vergleich zeigt sowohl Tarif- als auch Zahlbeiträge an. Der Tarifbeitrag wird häufig auch Bruttobeitrag genannt. Er wird sehr vorsichtig kalkuliert, damit selbst bei einer höheren Sterblichkeit oder steigenden Verwaltungskosten die versicherten Leistungen erbracht werden können. Durch diese vorsichtige Kalkulation entstehen Überschüsse, an denen die Versicherten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und Versicherungsbedingungen beteiligt werden.

Meist erfolgt diese Überschussbeteiligung in Form einer Beitragsverrechnung. Daraus ergibt sich der Zahl- bzw. Nettobeitrag. Dieser ist nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert und kann sich erhöhen, falls sich die Überschüsse des Versicherers reduzieren. Als guter Ratgeber müssen wir auf dieses sogenannte Verteuerungsrisiko hinweisen. Achten Sie also nicht nur auf den Zahlbeitrag, sondern vergleichen Sie auch den Tarifbeitrag der jeweiligen Risikolebensversicherung.

Nur wenige Versicherer (zum Beispiel: Zurich Life) kalkulieren nicht nach dieser Methode und haben einen identischen Tarif- und Zahlbeitrag.

Tipps zur Versicherungssumme

Richtige Höhe

Wie hoch die Versicherungssumme sein sollte, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Da die versicherte Summe meist nicht nachträglich erhöht werden kann, sollte sie keinesfalls zu niedrig gewählt werden.

Zur finanziellen Absicherung des Ehe- bzw. Lebenspartners wird je nach Einkommenssituation häufig das 3- bis 5-fache des Jahresgehalts des Versicherten empfohlen. Leben noch Kinder im Haushalt, sollten Sie etwas großzügiger herangehen.

Bestehen auch Darlehensverpflichtungen muss die jeweilige Darlehensrestschuld zusätzlich berücksichtigt werden.

Richtige Variante

Am häufigsten werden Risikolebensversicherungen mit konstanter Versicherungssumme während der gesamten Versicherungsdauer abgeschlossen. Für diese Variante können Sie mit unserem oben beschriebenen Vergleich auch die Beiträge berechnen und vergleichen.

Wollen Sie ein Darlehen zur Immobilien- oder Baufinanzierung absichern, können Risikolebensversicherungen mit linear oder annuitätisch fallender Versicherungssumme sinnvoll sein.

Diese sind preiswerter, weil die versicherte Summe im höheren (also risikoreicherem) Alter niedriger wird. Bei Bedarf beraten wir Sie gern!

Richtige Splittung

Meist ist eine gewissenhafte Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen zu erlittenen Vorerkrankungen für eine Antragstellung ausreichend.

Aber bei sehr hohen Versicherungssummen oder einem höherem Eintrittsalter fordern die Versicherer, eine ärztliche Untersuchung. Unser Vergleich zeigt Ihnen, ob bei der von Ihnen gewünschten Summe eine solche Untersuchung erforderlich wird.

Wollen Sie eine solche Untersuchung vermeiden, können Sie die Versicherungssumme aufteilen und statt einer großen Risikolebensversicherung zwei kleinere bei verschiedenen Gesellschaften beantragen.

Welche Versicherungsdauer ist sinnvoll?

Eieruhr symbolisiert Dauer Wenn ausschließlich die Rückzahlung eines Darlehens abgesichert werde soll, sollten Versicherungsdauer und Darlehenslaufzeit übereinstimmen. Wird das Darlehen durch Sondertilgungen eher zurückgezahlt, können Sie die Risikolebensversicherung problemlos kündigen oder beitragsfrei stellen.

Zur Familienabsicherung wählen Sie die Laufzeit zumindest so, dass die (geplanten) Kinder nach Ablauf der Versicherung aus dem Haus und wirtschaftlich selbstständig sind. Kalkulieren Sie den Zeitraum nicht zu knapp. Es ist im höheren Alter leichter, eine Risikolebensversicherung zu kündigen als neu abzuschließen.

Ist die benötigte Versicherungsdauer derzeit noch nicht abschätzbar, können Sie aus unserem Vergleich

  • einen Premiumtarif wählen, der unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung ermöglicht (z.B. Premium-Tarif der Europa, Premium-Tarif der Dialog bzw. XXL-Tarif der InterRisk) oder
  • sich für eine Risikolebensversicherung mit risikoadäquaten Beiträgen und maximaler Vertragslaufzeit entscheiden.

Was ist eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben?

Normalerweise ist in einem Vertrag genau eine Person versichert. Bei einer Risikolebensversicherung auf verbundene Leben werden in einem Vertrag mehrere Personen – meist zwei, im Extremfall bis zu neun Personen – mit gleicher Versicherungssumme und gleicher Vertragsdauer versichert. Wenn eine mitversicherte Person während der Vertragsdauer verstirbt, wird die vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt und der Vertrag endet.

Versterben mehrere versicherte Personen gleichzeitig, wird die versicherte Summe trotzdem nur einmalig ausgezahlt. Dadurch ist beispielsweise ein Tarif auf zwei verbundene Leben in der Regel geringfügig preiswerter als zwei einzelne Versicherungen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel wenn Raucher und Nichtraucher gemeinsam versichert werden sollen und der Raucherzuschlag nicht personenbezogen sondern tarifbezogen erfolgt.

Keinesfalls empfehlenswert ist aus erbschaftssteuerlicher Sicht eine Risikolebensversicherung auf verbundene Leben zur gegenseitigen Absicherung unverheirateter Paare. Dies gilt gleichermaßen für Ehepartner, wenn Versicherungssumme und sonstige Erbmasse den Freibetrag der Erbschaftssteuer übersteigen.

Beitragsunterschied

zwischen zwei Einzelverträgen und einem Vertrag auf zwei verbundene Leben am Beispiel des Tarifs "Risk-vario Basic" der Dialog Lebensversicherungs-AG (Stand 03/2024):

Vertragsform Tarifbeitrag p.a.
zwei Einzelverträge 335,74 €
verbundene Leben 318,52 €

Modellannahmen:
30-jährige Krankenschwester und 30-jähriger KFZ-Mechatroniker, beide Nichtraucher, 200.000 € VS bis zum 60. Lebensjahr

So vermeiden Sie Erbschaftssteuern

Leistungen aus Risikolebensversicherungen unterliegen der Erbschaftssteuer

Leistungen aus einer Risikolebensversicherung unterliegen der Erbschaftssteuer, wenn sie auf Grund eines Bezugsrechts bezogen werden.

Das ist immer dann der Fall, wenn Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch sind. Im Versicherungsfall ist dann logischerweise auch der Versicherungsnehmer verstorben und die Versicherungsleistung wird an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Wenn aber Auszahlung und sonstige zu vererbende Vermögenswerte den Erbschaftssteuer­freibetrag übersteigen, werden Erbschaftssteuern fällig.

Dies gilt besonders, wenn mit der Lebensversicherung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Geschwister, Freunde, Geschäftspartner usw. abgesichert werden sollen, die ohnehin nur einen vergleichsweise geringen Erbschaftssteuerfreibetrag haben.

Achten Sie deshalb immer auf eine optimale Vertragsgestaltung, damit kein Geld verloren geht.

Sind Zusatzversicherungen sinnvoll?

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Bei vielen Risikolebensversicherungen mit konstanter Todesfallsumme können Sie zusätzlich einen BUZ-Baustein einschließen. Dann wird im Falle einer Berufsunfähigkeit der versicherten Person die weitere Beitragszahlung von der Versicherungsgesellschaft übernommen und je nach Vereinbarung auch noch eine monatliche Rente gezahlt.

Für die meisten Berufstätigen ist die Arbeitskraftabsicherung zweifellos wichtig. Aber es macht wenig Sinn, den benötigten BU-Schutz an eine Lebensversicherung zu koppeln. Den Todesfallschutz benötigen Sie irgendwann nicht mehr und könnten ihn kündigen. Mit einer eingeschlossenen BUZ würde dann auch der wichtige BU-Schutz verloren gehen.

Falls eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit gewünscht wird, empfehlen wir zwei separate Verträge – eine Risikolebensversicherung für den Todesfallschutz und eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung für die eigene finanzielle Absicherung bei Verlust der Arbeitskraft.

Unfallzusatzversicherung (UZV)

Häufig wird der Einschluss einer Unfallzusatzversicherung angeboten. Hier handelt es sich jedoch nicht um vergleichbare Invaliditätsleistungen einer privaten Unfallversicherung. Bei der UZV erhöht sich im Falle eines unfallbedingten Todes lediglich die Todesfall-Leistung um den vereinbarten Prozentsatz.

Wir sind der Meinung, dass die Risikolebensversicherung eine Versorgungslücke im Falle des Todes der versicherten Person schließen soll. Aber die Versorgungslücke erhöht sich sicherlich nicht dadurch, dass der Versicherungsfall durch einen Unfall eintritt.

Deshalb halten wir diesen Zusatzbaustein für überflüssig!